Steuerliche Beratung gemeinnütziger Organisationen (NPO's)

 

Die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Organisationen ist seit Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1974 ein immer vorhandener und stets wachsender Spezialbereich. Geprägt durch einen starken Rückzug des Staates aus Kultur, Bildung und den sozialen Bereichen gewinnt dieser Bereich immer mehr an Bedeutung.

Im Hinblick auf die ausgeprägte Begünstigung der gemeinnützigen Organisationen und der immensen Folgen bei Verlust des Steuerprivilegs „Gemeinnützigkeit“ ist beginnend mit der Gründung über verschiedene Lebenszyklen hinweg die langfristige Betreuung in den Bereichen Steuer-, Wirtschafts- und Rechtsberatung unerlässlich.

Im Team mit spezialisierten Rechtsanwälten erarbeiten wir unter gleichzeitig enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden die für Sie passende Lösung.

Greifen Sie auf unseren großen Erfahrungsschatz in diesem Bereich zurück, um Ihre gemeinnützigen Vorhaben zu realisieren und zu erhalten.

 

Insbesondere folgende Fragestellungen sind bei NPO's zu bedenken:

Was ist die beste Rechtsform: Stiftung, Verein oder gGmbH?

Wie sollte der gemeinnützige Zweck ausgerichtet sein?

Wie kann die Stiftung, gGmbH oder der Verein finanziell ausgestattet werden?

Welche steuerlichen Vorteile können genutzt werden?

Wie dürfen gemeinnützige Mittel verwendet werden?

Welche Tätigkeiten sind gemeinnützig?

Was unterscheidet die gemeinnützigen Bereiche: Ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Was ist satzungsgemäße Mittelverwendung, unmittelbare und selbstlose Zweckverwirklichung, zeitnahe Mittelverwendung?

Wann fällt bei einer gemeinnützigen Einrichtung Umsatzsteuer an?

Wie muss die Rechnungslegung erfolgen?

Wir beraten Sie gerne!