Internationales Steuerrecht

Grundsätzliches: 

Unter Internationalem Steuerrecht versteht man die Gesamtheit aller Normen zur Regelung grenzüberschreitender Sachverhalte. Erfasst werden Steuerfälle, in welchen neben der nationalen (deutschen) Steuerhoheit auch die eines anderen Staates betroffen ist.

Dabei sind neben nationalen Vorschriften zwischenstaatliche Vereinbarungen, insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen, zu beachten. Die Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gehen grundsätzlich dem innerstaatlichen Recht vor. Durch DBA regeln die Vertragsstaaten, wie und in welchem Umfang bestehende Besteuerungsrechte beschränkt werden. Sie werden deshalb auch als „Schrankennorm“ bezeichnet.

Nicht zuletzt haben die im EU-Vertrag verbürgten Grundrechte (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) Einfluss auf die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Wenn beispielsweise ein Unternehmen den Aufbau einer Betriebsstätte im Ausland plant, ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber befristet in einen ausländischen Staat entsandt wird oder eine Privatperson eine Auslandsimmobilie erwirbt, vermietet oder veräußert, kommt es regelmäßig zu einem Besteuerungskonflikt zwischen Wohnsitz bzw. Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat (Staat in welchem die Einkünfte erzielt werden) und die „Reise“ in das Internationale Steuerrecht beginnt.

Unsere Beratungsschwerpunkte:    

(Deutsches) Außensteuerrecht

  • Einkünfteberichtigung (Funktionsverlagerung, Verrechnungspreise)
  • erweitert beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitzwechsel in Niedrigsteuerland
  • Wegzugsbesteuerung (Gesellschaftsanteile im Privatvermögen und Wohnsitzwechsel)
  • Hinzurechnungsbesteuerung

Recht der Doppelbesteuerung   

  • Ursachen der Doppelbesteuerung
  • Zuweisung des Besteuerungsrechtes
  • Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Spezielle Regelungen (z.B. überdachende Besteuerung DBA Schweiz)
  • Verständigungsverfahren

Besteuerung von Steuerausländern im Inland (Inboundfall)

  • Beschränkte Steuerpflicht
  • Ausübung Veranlagungswahlrechte

Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland (Outboundfall)

  • Welteinkommensprinzip versus Schrankennorm DBA
  • Steueranrechnung, Progressionsvorbehalt
  • Betriebsstättenbesteuerung (Einkünftezuordnung)
  • Beteiligungen bzw. Tochterkapitalgesellschaft im Ausland
  • Kooperationspartner im Ausland

Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz (Expatriates)

  • Entsendung in Staat mit oder ohne DBA
  • Regelungen im Auslandstätigkeitserlass
  • Freistellungsbescheinigungen
  • Lohnsteuereinbehalt
  • Auswirkungen auf Steuerveranlagung
  • Besteuerungsrecht für einzelne Vergütungsbestandteile
  • Anwendung „183 Tage-Regelung“ in DBA-Fällen
  • Spezialvorschriften wie z.B. für Leitende Angestellte
  • Grenzgängerregelung
  • Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

EU-Recht

  • Auswirkungen Rechtsprechung EuGH auf Besteuerungstatbestände
  • Anwendung Mutter-Tochter-Richtlinie innerhalb der EU

 Internationales Erbschaftsteuerrecht 

  • Doppelbesteuerung
  • Unbeschränkte, beschränkte, erweitert beschränkte Steuerpflicht